Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Pflichten, Häufigkeit und Kosten
- Maximilian Smailus
- vor 6 Tagen
- 2 Min. Lesezeit
In jedem Mehrfamilienhaus stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Wer reinigt das Treppenhaus, wie oft – und was passiert, wenn sich niemand daran hält? Wir bringen Ordnung in das Thema und zeigen, wann sich eine professionelle Treppenhausreinigung lohnt.
Wer ist verantwortlich für die Treppenhausreinigung?
Grundsätzlich ist der Vermieter beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft für die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen zuständig. Allerdings darf der Vermieter diese Pflicht im Mietvertrag oder über die Hausordnung auf die Mieter übertragen – das ist in den meisten Mietshäusern in Deutschland so üblich.
Typische Regelung: Die Mieter reinigen abwechselnd, meist im Wochenrhythmus. Wer welche Etage zu putzen hat, regelt ein Reinigungsplan. Hält sich ein Mieter nicht daran, kann der Vermieter ihn abmahnen – im Wiederholungsfall sogar kündigen.
Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?
Eine starre gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Üblich und gerichtlich meist akzeptiert sind folgende Intervalle:
Einmal pro Woche feucht wischen, häufiger fegen
Eingangsbereich und Hauseingang bei Bedarf täglich
Fenster im Treppenhaus zwei- bis viermal pro Jahr
Geländer und Handläufe regelmäßig feucht abwischen
Briefkastenanlage wöchentlich abstauben
Vorteile einer professionellen Treppenhausreinigung
In immer mehr Mehrfamilienhäusern wird die Reinigung an eine Fachfirma vergeben – oft auf Wunsch der Mieter selbst. Die Gründe liegen auf der Hand:
Keine Streitigkeiten unter Nachbarn über den Reinigungsplan
Verlässliche, regelmäßige Reinigung in gleichbleibender Qualität
Professionelle Reinigungsmittel und Geräte – bessere Ergebnisse
Eingang macht einen guten ersten Eindruck auf Besucher
Bei Eigentümergemeinschaften: einfacher zu organisieren als Mieterbeteiligung
Was kostet professionelle Treppenhausreinigung?
Die Kosten lassen sich auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag oder der Betriebskostenabrechnung vorgesehen ist. Üblich sind je nach Aufwand zwischen 25 und 60 Euro pro Reinigungseinsatz für ein Treppenhaus mit drei bis sechs Wohnungen. Bei wöchentlicher Reinigung liegt die monatliche Belastung pro Wohnung damit oft nur zwischen 10 und 25 Euro – ein vergleichsweise überschaubarer Betrag für die meisten Mieter.
Worauf Vermieter und Hausverwaltungen achten sollten
Wer als Vermieter oder Hausverwaltung eine Reinigungsfirma beauftragt, sollte einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem genau festgehalten ist, welche Bereiche wie oft gereinigt werden. Zusätzlich sollte die Firma haftpflichtversichert sein – falls beim Reinigen etwas beschädigt wird, sind Sie auf der sicheren Seite.
Reinigungsservice West übernimmt Treppenhausreinigungen für Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und private Vermieter im Landkreis Stade, in Buxtehude und an der Küste. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot – telefonisch unter 04164 / 8756455 oder über unser Kontaktformular.

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