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Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus: Pflichten, Häufigkeit und Kosten

  • Maximilian Smailus
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

In jedem Mehrfamilienhaus stellt sich früher oder später dieselbe Frage: Wer reinigt das Treppenhaus, wie oft – und was passiert, wenn sich niemand daran hält? Wir bringen Ordnung in das Thema und zeigen, wann sich eine professionelle Treppenhausreinigung lohnt.

Wer ist verantwortlich für die Treppenhausreinigung?

Grundsätzlich ist der Vermieter beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft für die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen zuständig. Allerdings darf der Vermieter diese Pflicht im Mietvertrag oder über die Hausordnung auf die Mieter übertragen – das ist in den meisten Mietshäusern in Deutschland so üblich.

Typische Regelung: Die Mieter reinigen abwechselnd, meist im Wochenrhythmus. Wer welche Etage zu putzen hat, regelt ein Reinigungsplan. Hält sich ein Mieter nicht daran, kann der Vermieter ihn abmahnen – im Wiederholungsfall sogar kündigen.

Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?

Eine starre gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Üblich und gerichtlich meist akzeptiert sind folgende Intervalle:

  • Einmal pro Woche feucht wischen, häufiger fegen

  • Eingangsbereich und Hauseingang bei Bedarf täglich

  • Fenster im Treppenhaus zwei- bis viermal pro Jahr

  • Geländer und Handläufe regelmäßig feucht abwischen

  • Briefkastenanlage wöchentlich abstauben

Vorteile einer professionellen Treppenhausreinigung

In immer mehr Mehrfamilienhäusern wird die Reinigung an eine Fachfirma vergeben – oft auf Wunsch der Mieter selbst. Die Gründe liegen auf der Hand:

  • Keine Streitigkeiten unter Nachbarn über den Reinigungsplan

  • Verlässliche, regelmäßige Reinigung in gleichbleibender Qualität

  • Professionelle Reinigungsmittel und Geräte – bessere Ergebnisse

  • Eingang macht einen guten ersten Eindruck auf Besucher

  • Bei Eigentümergemeinschaften: einfacher zu organisieren als Mieterbeteiligung

Was kostet professionelle Treppenhausreinigung?

Die Kosten lassen sich auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag oder der Betriebskostenabrechnung vorgesehen ist. Üblich sind je nach Aufwand zwischen 25 und 60 Euro pro Reinigungseinsatz für ein Treppenhaus mit drei bis sechs Wohnungen. Bei wöchentlicher Reinigung liegt die monatliche Belastung pro Wohnung damit oft nur zwischen 10 und 25 Euro – ein vergleichsweise überschaubarer Betrag für die meisten Mieter.

Worauf Vermieter und Hausverwaltungen achten sollten

Wer als Vermieter oder Hausverwaltung eine Reinigungsfirma beauftragt, sollte einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem genau festgehalten ist, welche Bereiche wie oft gereinigt werden. Zusätzlich sollte die Firma haftpflichtversichert sein – falls beim Reinigen etwas beschädigt wird, sind Sie auf der sicheren Seite.

Reinigungsservice West übernimmt Treppenhausreinigungen für Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und private Vermieter im Landkreis Stade, in Buxtehude und an der Küste. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot – telefonisch unter 04164 / 8756455 oder über unser Kontaktformular.

 
 
 

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